Ich bin bei sämtlichen schweizerischen Krankenkassen und Unfallversicherungen sowie bei der IV anerkannt.

Psychologische Psychotherapie wird seit dem 1. Juli 2022 von der Grundversicherung abgedeckt, wenn diese durch einen HausärztIn oder eine PsychiaterIn verordnet wird. Nehmen Sie bitte vorgängig mit mir Kontakt auf, um sicherzustellen, dass freie Therapieplätze vorhanden sind.

Aus verschiedenen Überlegungen, z.B. eine hohe Franchise, kann es in Frage kommen, die Behandlungskosten als SelbstzahlerIn selbst zu übernehmen. Ferner leisten viele Zusatzversicherungen finanzielle Beiträge an eine psychologische Psychotherapie. Kontaktieren Sie Ihre Zusatzversicherung, um genauere Informationen zu erhalten.

Beiträge an die Psychotherapie werden ferner in den folgenden Fällen geleistet:

  • Unfallversicherung. Sind Ihre psychischen Beschwerden Folge eines Unfalles, übernimmt die Unfallversicherung die Kosten für die Psychotherapie auf Anfrage. 
  • Opferhilfe. Sind Ihre psychischen Probleme Folge von erlebter körperlicher und/oder psychischer Gewalt, so können Sie bei der regionalen Stelle für Opferhilfe einen Antrag auf Kostenbeteiligung für die Psychotherapie stellen.
  • IV-Beiträge. Die Invalidenversicherung bezahlt Psychotherapien bei PatientInnen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr, wenn die Therapie unmittelbar der Eingliederung ins Erwerbsleben oder aber der Behandlung von Geburtsgebrechen dient (Art. 12, 13 IVG).
Falls Sie noch Fragen zur Kostenübernahme haben, können wir diese vor der ersten Terminvereinbarung telefonisch klären.